Kein Anspruch auf Mietzinsreduktion für Geschäfte
Ein Mieterlass für Geschäftsmieter war bereits im ersten Lockdown ein umstrittenes Thema. Die Mieter hätten das Recht auf eine Mietzinssenkung, lautete die Forderung des Mieterverbandes. Jetzt hat das Mietgericht Zürich entschieden: Die Mieter müssen den vollen Mietzins bezahlen.
Dazu nehme ich in einem Beitrag von TeleZüri Stellung.