Klärung ja, Vorverurteilung nein
Wer die Zwangslage einer Person ausbeutet, handelt unmoralisch. Lässt er sich dabei für eine Leistung Vermögensvorteile gewähren, die zur Leistung wirtschaft lich in einem offenbaren Missverhältnis stehen, macht er sich überdies strafbar, in besonderem Masse, wenn er gewerbsmässig handelt. In letzter Zeit sind Hauseigentümer wegen Mietwucher in die Schlagzeilen geraten. Sie sollen die Notlage von Flüchtlingen und Sozialhilfebezügern ausgenützt und ihnen heruntergekommene Wohnungen zu überrissenen Zinsen vermietet haben.
Wir missbilligen jegliche Art von Missbrauch und würden es ausserordentlich bedauern, falls sich die Vorwürfe als berechtigt herausstellen sollten.
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