Nationale Erbschaftssteuer

Seit ihrer Lancierung verursacht die eidgenössische Volksinitiative «Millionen- Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» weitherum Kopfzerbrechen. Unklar ist beispielsweise, ob die steuerfreie Grenze von zwei Millionen für jeden einzelnen Erben gilt oder für das Gesamterbe des Erblassers.

Es ist sehr zu befürchten, dass bei der Besteuerung auf den gesamten Nachlass abgestellt würde, also auf das gesamte Familienvermögen. Dies wäre gegenüber den meisten heute bestehenden kantonalen Erbschaftssteuern eine deutliche Verschärfung, bemessen diese die Steuer doch allein aufgrund des Anteils, der beim Erben anfällt. Problematisch ist aber insbesondere die vorgesehene Rückwirkung ab dem 1. Januar 2012.

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