Nicht gegen Bäume – für Eigentumsfreiheit!
Es war zu befürchten: Kaum hat der Kanton den Gemeinden das Recht eingeräumt, Bäume stärker zu schützen, tut das die Stadt Zürich auch. Seit dem 13. (!) März gelten in der ganzen Stadt neue Schutzvorschriften. Auch nicht grundbuchlich geschützte oder inventarisierte Bäume dürfen nur noch mit Bewilligung gefällt werden, sobald der Stammumfang 100 cm beträgt.
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