Privateigentum ist garantiert – zumindest theoretisch

Die Bundesverfassung gewährleistet in Artikel 26 das Eigentum. Warum? Offensichtlich war man sich bewusst, dass privates Eigentum ein gefährdetes Gut ist – man denke an Staatsformen, welche gar kein solches kennen, oder an Staaten, die über keine Institutionen verfügen, um es zu schützen.

Das Eigentum ist zwar garantiert, die Zahl der staatlichen Eingriffe nimmt aber zu. Im Einzelnen mag eine neue Einschränkung als zumutbar erscheinen, in der Summe drohen sie aber, den Eigentumsbegriff auszuhöhlen. Das kann nicht Sinn der Eigentumsgarantie sein.

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