Renditeberechnung der Zeit anpassen

Hauseigentümer müssen für diese Wertsteigerung sowohl bei der Vermögenssteuer teuer bezahlen als auch einen höheren Eigenmietwert versteuern. Dazu kommt, dass die auf dem Grundeigentum lastenden Gebühren und Abgaben ebenfalls ständig gewachsen sind. Nur im Mietrecht scheint man diese Veränderungen bisher zu ignorieren.

Massgeblich für die Festlegung der Anfangsmieten ist nämlich entweder die Orts- und Quartierüblichkeit oder eine Ertragsrechnung. Mietzinse, die zu einem übersetzten Ertrag führen, können als missbräuchlich angefochten werden. Da das Gesetz trotz vieler anderer Detailregelungen keinerlei Angaben enthält, wie der zulässige Ertrag zu bestimmen ist, blieb dies der Rechtsprechung überlassen.

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