Sicherheit – bei Kautionen vorrangig

Bei Wohnungen ist es erlaubt und weit verbreitet, eine Mietkaution von drei Bruttomonatszinsen zu verlangen. Was im Einzelfall einige Tausend Franken ausmacht, summiert sich schweizweit auf mehrere Milliarden, welche auf zurzeit schlecht verzinsten Sperrkonten liegen. 

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