Trotz Kapitalvorbezug ein Land von Mietern
Es ist zu begrüssen, dass der Bundesrat davon absieht, wie im letzten Sommer angekündigt, den Bezug von Kapital aus der Pensionskasse für den Erwerb von Wohneigentum zu stoppen. Die Gefahr, dass jemand, der einen Teil seiner Altersvorsorge in sein Haus gesteckt hat, sein Vermögen verliert und Ergänzungsleistungen beantragen muss, ist ausgesprochen gering. Demgegenüber erleichtert der Vorbezug jungen Familien, sich ein Leben in den eigenen vier Wänden zu leisten, und Älteren, im Hinblick aufs Rentenalter die Hypothek zu amortisieren oder eine Eigentumswohnung zu erwerben.
Artikel lesen (pdf 70 KB)