Unterstützung der Bauherrschaften durch die Kreisarchitektinnen und Kreisarchitekten, Anzahl Beratungen pro Gebiet und Jahr, Feedbacks zur Qualität der Beratung, Angaben zu den Baueingaben, die nach Auskünften nicht bewilligt wurden und Möglichkeit zur Delegation von Kompetenzen hinsichtlich der Erteilung von rechtsverbindlichen Auskünften
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